Der Einlagensicherungsfonds-Augenwischerei
Bislang ging ich, wie die meisten Deutschen, davon aus, dass mein Geld bei der Bank oder Sparkasse durch den Einlagensicherunsfonds geschützt sei. Während es im genossenschaftlichen und öffentlich-rechtlichen (Sparkassen) Kreditsektor bislang üblich war, dass die stärkeren Institute die schwächeren übernehmen und der Sparkassen-Einlagensicherungsfonds nur für den Notfall gedacht war, springt im Privatsektor der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) oder der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands öffentlicher Banken Deutschlands e.v.(VÖB). ein.
Bis dato war ich der Meinung – und mit mir wie gesagt wahrscheinlich alle Leser dieses Beitrags, dass für den Fall, dass ein Institut die Einlagen seiner Kunden nicht zurückzahlen kann, die Rückzahlungsansprüche in gewissem Umfang durch die Einlagensicherung abgesichert sind.
Weit gefehlt!
In Wirklichkeit ist es so, dass diese Einlagensicherungsfonds bei einer Gefährdung der Bank überhaupt nicht greifen!
Dies betrifft die Satzungen des SPARKASSEN-EINLAGENSICHERUNGS-FONDS genauso, wie die Statuten des Einlagensicherungsfonds des BUNDESVERBANDS DEUTSCHER BANKEN, wie auch den Einlagensicherungsfonds des BUNDESVERBANDS ÖFFENTLICHER BANKEN DEUTSCHLANDS E.V.(VÖB).
Hier die einzelnen Aussagen dieser “Einlagensicherungsfonds” für den Fall, dass dieser Fonds in Anspruch genommen werden sollte:
SPARKASSEN
Aus der Satzung des “Sparkassenstützfonds des Sparkassenverbands Bayern”:
§ 20 Ausschluss des Rechtsanspruchs der Mitgliedssparkassen
Die Mitgliedssparkassen haben keinen Rechtsanspruch auf Stützungsmaßnahmen
BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN
Aus den Statuten des Einlagensicherungsfonds
§ 10 Keine Ansprüche der Bank
Ein Rechtsanspruch der Banken auf Hilfeleistungen oder auf das Vermögen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht. Letzteres gilt insbesondere für Banken, deren Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds geendet hat.
(A.d.R.: Gerade dann, wenn es notwendig wäre, also bei Insolvenz, gibt es kein Geld!)
BUNDESVERBAND ÖFFENTLICHER BANKEN DEUTSCHLANDS E.V.(VÖB)
Aus der Satzung für den Einlagensicherungsfonds
5. Sicherungsleistungen des Fonds
Auf das Eingreifen oder auf Sicherungsleistungen des Fonds besteht kein Rechtsanspruch. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für deren Kunden oder sonstigen Personen.
Das muss man sich einmal vorstellen: Da werden wir im Glauben gehalten, dass unsere Gelder bei Banken und Sparkassen durch jeweilige Einlagensicherungsfonds abgesichert sind und dann stellen wir fest, dass dies ein Fatah Morgana wahr. Oder sollte ich sagen: Ein bewusstes Täuschungsmanöver?
Eines darf ich an dieser Stelle schon einmal fragen: Warum haben eigentlich Rechtsanwälte, die in Ihrem Studium den § 6 Abs. 1 des BGB lernen und kennen müssen oder die Professoren, die dies ihren Studenten vermitteln bis dato noch nichts dagegen unternommen. Oder zumindest die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht?
Eigentlich hätte ich schon länger dieser Sache einmal nachgehen sollten. Denn als der frühere Finanzminister, Peer Steinbrück, und die Kanzlerin, Angela Merkel, Anfang Oktober 2008 vor die Presse traten und sagten, der deutsche Staat bürge für die Spareinlagen und kein Sparer in Deutschland müsse sich um seine Bankeinlagen sorgen, hätten bei mir schon die Alarmglocken läuten müssen.
Als dann die EZB in ihrem Rechenschaftsbericht für den Mai 2010 bestätigte, dass Anfang Mai(6.05.2010A.d.R.) das Finanzsystem fast zusammengebrochen wäre, hat ebenfalls niemand auf die oben genannte Gefahr hingewiesen. Dabei hat Jean-Claude Trichet zu diesem ersten Datum gesagt: “Europa hat in den Abgrund geschaut.” Am Bankenmarkt drohte der EZB zufolge eine dramatische Kettenreaktion. “So stieg die Wahrscheinlichkeit eines gleichzeitigen Zahlungsausfalls von zwei oder mehr großen Banken des Eurogebiets sprunghaft an und überschritt die nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers beobachteten Werte”, stand in dem Papier. Eine alarmierende Analyse der Europäischen Zentralbank machte klar, wie dramatisch die Lage war. Zeitweise herrschten Zustände wie nach dem Lehman-Crash – und auch danach sind nicht alle Gefahren gebannt.
Diese Erkenntnisse gepaart mit den oben genannten, müssen jeden Bürger, der noch an die Sicherheit seiner Anlagen bei Banken glaubt, erschauern lassen. Vielleicht sehen Sie nun die Maxime vom Bund der Sparer e.V. mit anderen Augen:
Raus aus Geldwerten, rein in Sachwerte!
P.S.: Wenn Sie der Meinung sind, mehr Bürger sollten diesen Beitrag lesen, dann geben Sie den Link zu dieser Seite an Freunde und Bekannte weiter. Die Informationen sind gratis. Danke für Ihre Mithilfe bereits im Voraus.
Denn nur wenn viele erkennen, wie wir manipuliert werden, sind Veränderungen möglich. Unser Slogan:
“Nur wer etwas tut, kann etwas bewegen!”
Beachten Sie auch unsere allgemeinen Informationen auf www.bund-der-sparer.de , insbesondere die Informationen unter “Infos von A-Z”, “Warnungen vor PRV und KLV“ und auch die Broschüre auf der Startseite “Die Folgen der Finanzkrise” mit dem Untertitel: “Wie Sie sich vor dem Zusammenbruch des Geldsystems schützen können”.
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