NEWS-LETTER
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Ein Wissens-Pool für kreative Ideensucher: Ausgabe 7/10
(Zu Fragen finden Sie am Ende des NEWS-LETTER Adressen)
Bankgarantien und Trading: Zugang nur für Milliardäre (12.3.10 bei GoMoPa.net)
Laut Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, BIZ, in Basel gibt es rund 75.000 Geldmarkt- und Finanzinstrumente, die jedoch nie am Bankschalter gehandelt oder auch nie herkömmlichen Bankkunden angeboten werden.
Es handelt sich um Schuldverschreibungen, auch Bankgarantien genannt, die z.B. Regierungen an Banken direkt (Erstmarkt) verkaufen und die dann von diesen Banken auf dem Zweitmarkt über Clearingstellen wie Euroclear oder der US-Notenbank-Tochter Deposity Trust DTCC meistbietend verhökert werden. Es ist ein Geschäft, bei dem nur Millionäre/Milliardäre zugelassen sind. Das Geschäft beginnt bei 5-10 Millionen Euro. Aber normal sind eher 50-100 Millionen Euro und mehr.
Es funktioniert z.B. so:
Man eröffnet ein Konto bei der amerikanischen US-Notenbank FED (Federal Reserve System). Braucht nun eine Regierung einen Kredit, weil ein Alt-Kredit fällig ist und sofort bedient werden muss, dann wird der Betrag vom FED-Konto abgebucht und meist noch am selben Tag wieder raufgebucht. Mit 88 Prozent Gewinn für den Geldgeber. Auch wenn nun per Gesetz jeder Bürger Staatsschulden (public depts) in Tausender-Stückelung kaufen kann, eröffnet die FED dennoch nur Konten ab einer Summe von einer halben Million Dollar (363.000 Euro).
Kleinanleger mit 100.000 Euro haben kaum eine Chance, selbst wenn sie mit anderen Investoren einen Geldpool bilden würden. Die Clearingstellen, die die Auktion der Schuldverschreibungen überwachen und abwickeln, prüfen die Liquidität der Bieter bis aufs Äußerste. Stückelungen gelten als Risikio. Fällt ein 100.000er aus, will niemand der Sache hinterhergehen. Bei diesem Geschäft muss alles 100 Prozent reibungslos klappen, sonst ist man draußen.
Und dass es in der Hochfinanz wirklich so zugeht wie bei einem Online-Auktionshaus, beweist jeden Tag die im Frankfurter Nobelviertel ansässige so genannte Task Force der Bundesrepublik. 7 Broker der Finanzagentur GmbH jonglieren hier täglich mit Milliarden und versteigern Schuldverschreibungen an den Bestbietenden. Sie sind die Geldbeschaffer Deutschlands. Wer das benötigte Geld geben kann und die besten Zinskonditionen bietet, bekommt sofort den Zuschlag. Die Creme de la Creme der internationalen Hochfinanz steht Schlange: Deutsche Bank, Morgan Stanlay, UBS Warberg, Commerzbank/Dresdner Bank, Merrill Lynch oder ABN Amro Bank.
Elite-Broker Thomas Weinberg erläuterte dem ZDF-Magazin “Panorama”:
Wenn Deutschland morgens 4 Milliarden Euro braucht, schauen wir, wer das Geld anbietet. Heute war es so, dass wir 4 Milliarden Euro am Markt aufnehmen mussten. Wir rufen an. Wenn der Kontrahent dieses Volumen zur Verfügung hat, versuchen wir uns auf einen Zinssatz zu einigen. Dann ist das Geschäft gemacht, und das Geld fließt in unsere Kasse
Weil das Geschäft für die Geldgeber sehr lukrativ ist, bieten sie oft mehr Geld an, als die Bundesrepublik eigentlich braucht. Der Geschäftsführer der Finanzagentur GmbH, Gerhard Schleif, sagte dem ZDF: Wir haben heute zum Beispiel sechsmonatige Schatzanweisungen der Bundesrepublik verauktioniert, das heißt, wir bieten sie einer Bankengruppe an.
Wir wollten eigentlich 5 Milliarden Euro aufnehmen, und die Banken haben uns Gebote für 17,3 Milliarden Euro eingereicht. Für die Banken kann der Staat nicht genug Schulden machen.
Am deutschen Bankschalter nicht zu haben
Fragt man nun an einem deutschen Bankschalter nach Trading, also dem An- und Verkauf, von Bankgarantien (Schuldverschreibungen) mit monatlichen Renditen z.B. ab 8 Prozent, wird Sie jeder deutsche Filialleiter wieder weg schicken. “Haben wir nicht”, “gibt es nicht”, lauten die Standardantworten. Er lügt nicht, er weiß es nur nicht besser. Oder er ignoriert es verständlicherweise. Denn in Deutschland ist seit 30 Jahren nicht ein einziger Fall bekannt geworden, bei dem ein Privatmann mit einer Schuldverschreibung einer Bank einen garantierten Hoch-Gewinn bekommen hätte. Man spricht verständlicherweise nicht darüber.
Dennoch: es gibt (immer wieder) freie Vermittler, die behaupten, dass es diese Geschäfte auch für Otto-Normal-Investoren in Deutschland gebe und man auch als Privatmann daran teilhaben könnte.
Man müsse nur die geheimen Zugänge haben. Und natürlich kennen diese Vermittler auch die richtigen Trader in London und New York mit den nötigen Zugängen zur Hochfinanz bzw. zur Projektfinanzierung. Das Geschäft funktioniert bei einzelnen schon seit Jahren sehr gut.
Interessierte Leser sollten sich über die unten angebeben Adresse erkundigen. Trader wollen keine Öffentlichkeit, weil sie sonst von den Banken in Deutschland platt gemacht werden. Für die sind sie Konkurrenz. Diese wollen die Geschäfte nur alleine machen und niemanden daran teilhaben lassen. Der Deutsche-Bank-Chef Joseph Ackermann und andere Banker wiederum retten mit solchen Geschäften ihre Banken vor jeder möglichen Pleite. Trader machen das genauso wie die Großbanker, nur im Kleinen. Solche Geschäfte werden aber nicht öffentlich angeboten.
Zugang zu Fördermitteln
Auf der Suche nach einer übersichtliche Darstellung aller Fördermöglichkeiten für die unterschiedlichen Kapitalbedarfe bietet der BDU-Berater-Kollege Michael D. G. Wandt sehr übersichtliche und aussagefähige Zusammenfassungen auf seinen Internetseiten an.
Es werden meist sieben Arten von Förderungen unterschieden:
Zuschüsse (inkl. Zulagen), Eigenkapitalersatz, Nachrangdarlehen, öffentliche Beteiligungen, Förderdarlehen mit und ohne Haftungsfreistellung und Sicherheitenersatz (Bürgschaften und Garantien).
Auch wenn die meisten Unternehmer mit der Frage starten, welche Förderprogramme es denn gibt, ist die Vorgehensweise über die Kapitalverwendung erfolgreicher. Die Förderrichtlinien stellen immer wieder die gleiche Frage:
WER braucht WIE VIEL Geld WOFÜR?
Das WOFÜR haben wir gerade unter die Lupe genommen und wollen Ihnen die Förderampel vorstellen. Von der Förderampel gibt es derzeit zwei Varianten.
Unter www.ampel.de finden Sie ein Ping-Pong-Menü. Lesen Sie hier erst die Mitte und der Rest sollte sich ergeben.
Unter http://bit.ly/ImpulseFoerderampel.de finden Sie eine andere Darstellung. Das layout ist gefälliger und es gibt kein reines Ping-Pong-Menü mehr, sondern beim Kapitalbedarf und bei den Förderarten werden Hierachien der Zuordnung vorgenommen und das Ergebnis erscheint immer rechts als Auflistung mit Ampelfarben. Schauen Sie sich beide Varianten einmal an und entscheiden Sie selber, welche Variante Ihnen angenehmer ist. nu
Sind Sie überhaupt sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei?
Kein angestellter Geschäftsführer, Gesellschafter und Familienangehöriger, sogar Lebenspartner kann sicher sein, ob Sozialversicherungspflicht besteht. Hier werden beträchtliche Beiträge an die Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt - oft ohne Leistungsanspruch wie Arbeitslosengeld/ Insolvenzgeld/ Erwerbsminderungs- / vorgezogene Altersrente, u. ä.
Dies zu verhindern heißt auch, den Betroffenen verantwortungsvoll vor Notsituationen zu bewahren. Ein intelligentes SV-Clearing verschafft Rechtssicherheit und verhilft zu lukrativer, selbstbestimmter Altersvorsorge. Da kann es um viele Tausend Euro gehen! Man spricht hier von ca. 11 Milliarden Euro zu Unrecht gezahlter Beiträge pro Jahr und etwa 1,8 Mio. Betroffenen ohne Rechtssicherheit.
Viele Betroffene scheuen den Schritt zum fachkundigen Anwalt, wenn sie auf sich allein gestellt sind. Wenn aber der betreibende Anwalt das Kostenrisiko übernimmt, fällt selbst der Gang vor Gericht leicht. Dadurch steigt die Glaubwürdigkeit und hebt nachhaltig die Bereitschaft der Behörden, schon im Vorfeld fair und nachvollziehbar zu entscheiden.
Unsicherheiten auf den Gebieten Steuer-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht müssen ebenso bedacht werden, wie Fragen zur Kranken- und Rentenversicherung. Das Rechtsberatungsgesetz verbietet nicht ohne Grund dem Laien, hier tätig zu werden. Also sind Fachleute und Experten gefragt. Nur wenn erfahrene Rechtsanwälte das Verfahren führen, kann der Mandant sicher sein, optimal vertreten zu werden. Und nur dann entfällt die tückische Beraterhaftung. Daher empfehlen wir eine Überprüfung mit den Vorteilen: der Finanzierung einer neutralen Überprüfung des Sozialversicherungs-Status mit Feststellungsbescheid gemäß §§ 7a, 28h, 28p SGB IV
die Durchführung der Verfahren durch auf Sozialversicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte
ein reines Erfolgshonorar ohne Mindestgebühr
mit dem einzigen Prozess-Finanzierer Deutschlands im Bereich der Sozialversicherung
der Einreichung der Klagen bei Sozial-, Landessozial- und Bundessozialgericht ohne ihr Kostenrisiko
die über 20 Jahre Erfahrung und Experten-know-how im SV-Clearing
Sichern Sie Ihre Arbeitslosigkeit, Altersvorsorge, Krankheit und Unfall ab! Über einen kostenlosen SV-Schnelltest, den Sie bei den unten angeführten Adressen anfordern können, kann grob abgeschätzt werden, wie sich die Situation um Ihren Sozialversicherungsstatus verhält. Sie werden dann zeitnah persönlich kontaktiert und es wird mit Ihnen gemeinsam etwaiger Handlungsbedarf und Möglichkeiten, Ihnen Rechtssicherheit zu verschaffen, besprochen. Es kann auch vorkommen, dass weitere Unterlagen und Nachweise von Ihnen benötigt werden, um Ihnen eine aussagekräftige Einschätzung der Sachlage zukommen zu lassen. Denn als Betroffener können Sie als Gesellschafter, Geschäftsführer oder angestellter Familienangehöriger ohne einen bestandkräftigen Bescheid vom zuständigen Sozialversicherungsträger nie sicher sein, ob Sie für die Ihrerseits entrichteten Sozialversicherungsbeiträge jemals Leistungen erhalten werden. Oder Sie fordern einen Video-Beitrag von ARD Ratgeber Recht zu diesem Thema an und lassen ihn sich per Mail schicken. nu
n.ueberschaer@t-online.de
Liquidität für Unternehmen durch intelligente Ergänzungen zur Bankenfinanzierung
Eine lahmende Konjunktur, schwacher Konsum und der begrenzte Zugang zu Bankkrediten setzen derzeit den Mittelstand besonders unter Druck. Laut einer aktuellen Ifo-Studie klagen rund 44 Prozent - das sind fast die Hälfte aller Unternehmen – über einen schwierigen Zugang zu Bankkrediten. Die Gefahr einer Kreditklemme wird gerade im Mittelstand immer realer, sogar die Bundesbank hat kürzlich davor gewarnt. Die Banken handeln dabei nicht böswillig, sondern unterliegen auferlegten Zwängen von außen. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage verschlechtern sich die Ratings der Kunden. Daher müssen Banken für das selbe Kreditvolumen mehr Eigenkapital hinterlegen - dieses ist jedoch auch bei den Banken Mangelware.
Mit einer strukturierten Finanzierung und intelligenten, alternativen Finanzierungsformen gewinnen Unternehmen Liquidität und somit Handlungsspielraum zurück. Die Möglichkeiten an alternativen Lösungen sind vielfältig und ergänzen die klassische Bankfinanzierung. Erfolgreiche Unternehmen bauen dabei auf eine strategische Planung mit einem Mix an Finanzierungsbausteinen. Welche Lösungen für ein Unternehmen in der aktuellen Lage geeignet sind, um die Kreditklemme zu umgehen richtet sich nach der jeweiligen Situation und Anforderung. Gerade in den Bilanzen vieler mittelständischer Unternehmen - besonders in den inhabergeführten - gibt es noch ein erhebliches Potenzial Liquidität aus vorhandenen Ressourcen zu generieren. Dazu gehören in der Aktiva zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Lagerbestände, Forderungen und Maschinen. Auch Marken, Patente und Lizenzen können zur Liquiditätssteigerung beitragen.
In der Praxis funktioniert die Liquiditätsbeschaffung zum Beispiel über ein Sale-and-lease-back Modell. Bei dieser alternativen Finanzierungsform verkauft das Unternehmen zunächst das gebrauchte Anlagevermögen an eine dafür geeignete Leasing-Gesellschaft und erhält dafür den Kaufpreis sofort ausgezahlt. Direkt im Anschluss least es diese dann wieder zurück. Besonders für das produzierende Gewerbe stellt dieses Vorgehen eine intelligente Möglichkeit zur Liquiditätssteigerung dar. Denn beim Sale-and-lease-back wird Anlagevermögen mobilisiert, es ermöglicht eine Liquiditäts- und Ertragsbeschaffung aus der Substanz des Unternehmens. Dadurch können evtl. Verbindlichkeiten beglichen, neue Investitionen getätigt werden. Für das Unternehmen fühlt sich das ganze wie die Nutzung eines besicherten Tilgungsdarlehens an, jedoch mit Assets, welche bisher dafür nicht genutzt wurden.
Bei hohen Außenständen aufgrund langer Zahlungsziele ist Factoring eine geeignete Lösung. Hierbei verkauft das Unternehmen fortlaufend die Forderungen, zum Beispiel an eine Factoring-Gesellschaft. Im Gegenzug überweist der Factor dem Unternehmen binnen zwei Arbeitstagen rund 80 Prozent der jeweiligen Rechnungssumme. Den Rest, abzüglich einer Gebühr, erhält das Unternehmen, nachdem der Debitor gezahlt hat. Unternehmer erhalten so kurzfristig und planbar Liquidität, ohne zusätzliche Sicherheiten. Factoringkunden können auf diese Weise einen fast umsatzkongruenten Liquiditätsrahmen erhalten. Neben der Finanzierung sind beim klassischen Factoring außerdem der Ausfallschutz der Forderungen und die Übernahme des Debitorenmanagements in einer Dienstleistung enthalten. Zwischenzeitlich haben sich eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle am Markt etabliert und Factoringgesellschaften wählen nach den Gegebenheiten und Wünschen ihrer Kunden das passende Angebot aus. Besonders beliebt ist zum Beispiel das Ausschnittsfactoring, bei dem der Kunde Schnellzahler oder auch bestimmte Kundengruppen vom Factoring ausschließt und so unnötige Gebühren einspart.
Auswirkungen auf die Bilanz
Der wichtigste Vorteil der genannten Finanzierungsmodelle ist die Verkürzung der Unternehmensbilanz, wodurch eine verbesserte Eigenkapitalquote erreicht wird. Aufgrund der aktuellen schwierigen Lage verbrauchen nämlich viele Gesellschaften das verfügbare Eigenkapital und damit auch die Liquidität, weil sie so ihre Forderungen begleichen. Dadurch sinkt das Rating und die Aufnahme neuer Kredite wird immer schwerer oder zumindest teurer. Mit der aus Sale-and-lease-back oder dem Factoring gewonnenen Liquidität besteht hingegen die Möglichkeit, Kredite zurückzuführen. Es gibt im Alltag verschiedenste Lösungsansätze parallel zur Bankenfinanzierung, ganz nach dem Liquiditätsbedarf eines Unternehmers. Einsatzgebiete können Neuinvestitionen genauso sein, wie eine Umfinanzierung von Verbindlichkeiten, das Auflösen hoher Außenstände, die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen oder das Heben stiller Reserven.
Der große Schaden einer Insolvenz kann vorher gelöst werden!
Die steigende Zahl der Unternehmens-Insolvenzen liefert den Anlass, um die praktischen Auswirkungen einer Insolvenz für betroffene Unternehmen kurz zu beleuchten. Gerichtliche Insolvenzverfahren führen zu einem völlig unbefriedigenden Ergebnis:
In über 90% aller Insolvenzverfahren wird das Unternehmen eingestellt und zerschlagen.
An die Gläubiger wird eine Quote von weniger als 5% ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt erst nach 3 - 4 Jahren.
In einem eröffneten Insolvenzverfahren erfolgt eine umfassende Überprüfung erfolgter Zahlungen, vor allem an den Inhaber oder Gesellschafter, die bis zu 10 Jahren zurückgehen können.
Entsprechende Unterlagen sind vorzulegen.
Der enorme bürokratische Aufwand eines Insolvenzverfahrens ist die Hauptursache für die entstehenden Kosten, die lange Laufzeit sowie die dadurch bedingte niedrige Gläubigerquote.
Für den betroffenen Unternehmer ergeben sich aus der Insolvenz erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Risiken.
Handelt es sich um eine GmbH oder sonstige Kapitalgesellschaft, wird in vielen Fällen eine strafrechtlich relevante sog. Insolvenzverschleppung vorliegen.
Dies kann zu persönlichen Haftungen des Geschäftsführers bis zur vollen Höhe des Insolvenzschadens führen.
Zudem besteht eine zivil- und strafrechtliche Haftung für die Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialabgaben.
Weitere persönliche Haftungsrisiken für nicht gezahlte Steuern kommen hinzu.
Letztlich können aufgrund der Krisensituation normale Geschäfte zu zivil- oder strafrechtlichen Haftungsrisiken führen, so dass ein betroffener Unternehmer allen Grund hat, eine Insolvenz unbedingt zu vermeiden.
Vermeidungs-Strategie
Besteht eine massive Liquiditätskrise, ist die Vermeidung der Insolvenz nur mit Zustimmung der Gläubiger möglich, da alle fälligen Forderungen zumindest vorübergehend gestundet werden müssen.
Um die notwendige Zustimmung der Gläubiger zu erreichen, ist ein aussergerichtlicher Vergleich erforderlich, der bei professioneller Vermittlung regelmässig auch zustande kommt.
Aufgrund der extrem niedrigen Insolvenzquote haben die Gläubiger auch ein erhebliches Interesse daran, eine Insolvenz zu vermeiden. 50% Vergleichsquote sind immer besser als 5% Insolvenzquote.
Um diese Erkenntnis überzeugend zu vermitteln und einen fairen Vergleich zustande zu bringen, übernimmt unser Partner-Unternehmen eine unabhängige Vermittlungsfunktion und begründet eine entsprechende bindende Verpflichtung auch gegenüber den Gläubigern.
Sie analysieren die Unternehmenssituation, erstellen ein Konzept für einen aussergerichtlichen Vergleich mit den notwendigen Stundungen, Verzichten oder Rangrücktritten und stellen dem das voraussichtliche Ergebnis eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gegenüber.
Damit können die Sanierungsgrundlagen den Gläubigern gegenüber bestätigt werden, sie von der Notwendigkeit der Sanierung überzeugen und ihre Zustimmung zu einem aussergerichtlichen Vergleich erreichen.
Letztlich lässt sich durch eine solche Vermittlungstätigkeit jede Vergleichslösung durchsetzen, die für den Schuldner und die Gläubiger besser ist als eine gerichtliche Insolvenz.
Fazit
Kann ein Unternehmen fällige Verbindlichkeiten nicht mehr pünktlich bezahlen, muss ein Unternehmer handeln, da sich das Problem selten allein über das laufende Geschäft löst. Bevor er ein Insolvenzverfahren einleitet, sollte er unbedingt bestehende Sanierungsmöglichkeiten überprüfen, wozu vor allem ein aussergerichtlicher Vergleichsabschluss mit den Gläubigern gehört. Durch ein professionelles und rechtsverbindliches Vermittlungsverfahren kann dazu schnell und kostengünstig effektive Hilfe geleistet werden. Auch hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu:
Weichenstellung, Vorbereitung, Verantwortung bei der Nachfolge
Übergeber wie Übernehmer lassen sich bei der Nachfolge zum Großteil beraten. Rechtliche, steuerliche und finanzielle Fragen stehen im Vordergrund, für den Nachfolger auch das Thema der Unternehmensführung. Weit über 90% gehen mit ihren Fragen zum Steuerberater (15% ausschließlich zum Steuerberater), erst danach folgen Rechtsanwälte oder die Hausbank, zumal eine größere Anzahl an Unternehmen schon vor der anstehenden Übergabe keine Gewinne mehr erwirtschaften. Zuschüsse für Beratung wären für jeden zweiten wichtig, werden aber selten genutzt. Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger, die Übernahme-Finanzierung und die anschließende Umstrukturierung nicht rentabler Unternehmen im Rahmen des Nachfolgekonzeptes sind die wichtigsten Themen beim Generationswechsel. Wer übernimmt die ganzheitliche Projektsteuerung, wer das Coaching der Beziehungsgeflechte in diesem Veränderungsprozess? Lassen sie sich helfen, das wird großen Einfluss auf den Erfolg haben. wh/nu
Wir haben für Sie recherchiert
Viele Unternehmen beklagen den Umstand, das sie in ihrer EDV häufig mit Insellösungen leben müssen. Es stehen nur wenige Management-Informationssysteme (MIS) zur Verfügung die dem ganzheitlichen Anspruch gerecht werden. Ein ERP-System ist ein solches System, das die vorhandenen Ressourcen effizient in einem Unternehmen verwaltet. Daten werden nur noch 1x eingegeben und mehrfach genutzt. ERP erstreckt sich über die Finanzbuchhaltung, Betriebswirtschaft, Produktionssteuerung, Materialwirtschaft, Kalkulation sowie den Versand. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass ein ERP-System mandantenfähig ist.
Wir danken Herrn Dr. Norbert Ueberschaer
für die Freigabe der Inhalte.
Weitere Informationen unter n.ueberschaer@t-online.de und kontakt@carpe-dies-consulting.de
oder auf den Internetseiten:http://www.ueberschaer.com/ und http://www.carpe-dies-consulting.de/

